Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH
§ 1 ALLGEMEINES
Kosten entfallen beim Kauf eines Sattels
Die Versandkosten sind im Preis nicht inbegriffen und werden zusätzlich verrechnet.
Berg/TG, 28. Februar 2024 / Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH
Ausführungen zu §2 – Punkt 4
Der geringe Rückkaufswert hat weniger mit dem Zustand des Sattels zu tun, sondern mehr mit der Schwierigkeit des Wiederverkaufs. Jeder Kunde erwartet verständlicherweise, dass der Sattel auf Reiter und Pferd passt. Sitzgrösse, Blattlänge, Kissenform und Höhe, Form des Blattes und die Pauschengrösse wie auch die Farbe müssen bei einem Wiederverkauf berücksichtigt werden. Das bedeutet ein erheblicher Aufwand (Lagerzeit, Terminierungen, Fahrten, Probereiten, Anpassung, Reinigung) bis der Sattel wieder verkauft ist.
Ausführungen zu §6 – Punkt 2
Leder, das die Farbe jahrelang behält, ist mit Deckfarbe gefärbt, ist wesentlich härter als Kalb-und Luxleder und hat eine schlechte Adhäsion. Kalbleder ist nicht so widerstandsfähig gegen Abrieb und bedarf besonderer Pflege.
Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH
§ 1 ALLGEMEINES
- Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH.
- Mit der Übernahme der Ware oder der Erteilung eines Auftrages gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen und damit einverstanden.
- Das Stornieren eines bestellten Sattels durch den Kunden wird mit einem Unkostenbeitrag von
CHF 320.00 und 10% des Neu-Sattelpreises in Rechnung gestellt, da bestellte Sättel im Werk nicht storniert werden können. - Die Rückgabe eines Sattels nach Auslieferung und Probereiten ist nur nach Absprache innerhalb von 8 Tagen möglich und wird mit einem Unkostenbeitrag von CHF 450.00 und 10% des Sattelpreises in Rechnung gestellt.
- Die Rückgabe eines speziell angefertigten Sattels (zum Bespiel; extra langes Sattelblatt, spezielle Kissen, etc.) ist nicht möglich.
- Nach Absprache kann ein neuer Sattel durch ein anderes Modell umgetauscht werden. Der Differenzbetrag ist auszugleichen. Der Rückkaufswert des gebrauchten Sattels ist wie folgt: Ist der Sattel weniger als 180 Tage in Gebrauch gewesen, ist mit einer Abschreibung von 40% des Neupreises zu rechnen. Bei über 180 Tage in Gebrauch beträgt die Abschreibung 50% des Neupreises.
Kosten entfallen beim Kauf eines Sattels
- Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, werden seitens der Ruedi Gerber Reit-und Fahrsportsattlerei GmbH für jeden Stallbesuch und einer damit verbundenen Beratung sowie dem Ausprobieren von Sätteln eine Beratungspauschale inkl. Fahrkostenanteil in Rechnung gestellt.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: CHF 200.00 wird unter 50 km verrechnet, über 50 km CHF 250.00. In diesem Betrag ist die Beratung vor Ort, das Anpassen und Probereiten von verschiedenen Sätteln und Modellen möglich. - Es besteht die Möglichkeit ein Sattel zur Probe vor Ort zu lassen, dies wird mit einer Tagespauschale von CHF 15.00 pro Sattel und Tag in Rechnung gestellt.
Die Sättel müssen vom Kunden in der abgemachten Frist in einwandfreiem Zustand an uns retourniert werden – ca. 8 bis 10 Tage.
Das Versandrisiko wie auch die Versandkosten gehen voll zu Lasten des Kunden.
Sollten wir an den retournierten Sätteln grobfahrlässige Schäden und Abnutzungen feststellen, werden die Instandstellung,- bzw. Reparaturkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Eine Sattelkorrektur an Fremdsättel kostet zwischen CHF 420.00 bis 550.00 plus CHF 80.00 Fahrspesen darin enthalten sind: Ausmessen des Pferdes vor Ort, Umstellen des Sattelbaums sowie das Entleeren und neu Füllen der Kissen. Die Sättel werden anschließend per Post an den Kunden zurückgeschickt oder müssen vor Ort bei der Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH abgeholt werden. Die Versandkosten sind im Preis nicht inbegriffen und werden zusätzlich verrechnet.
- Korrekturen von unseren Sätteln werden mit CHF 50.00 Fahrspesen wie folgt in Rechnung gestellt:
- Erste Sattelanpassung CHF 220.00
- Zweite Sattelanpassung CHF 280.00
- Jede weitere Anpassung CHF 380.00
- Sattelanpassung auf ein neues Pferd CHF 380-420.00
Die Versandkosten sind im Preis nicht inbegriffen und werden zusätzlich verrechnet.
- Falls bei einer Sattelkontrolle der Sattel als passend befunden wird und somit keine Anpassung notwendig ist, werden die Fahrspesen in Rechnung gestellt.
- bis 50 Km CHF 100.00
- ab 51 Km CHF 130.00
- Da es bei Pferden möglich ist, dass innerhalb kurzer Zeit eine Veränderung des Rückens durch Wachstum, Ausbildung, Stallwechsel, etc. festzustellen, ist es allenfalls notwendig, den Sattel nochmals neu einzustellen. Die Kosten sind gemäss §4.
- Der Sattelbaum von Prestige bietet eine Elastizität im Sitzbereich, garantiert jedoch eine langanhaltende Stabilität am Vorderteil des Baumes und deshalb gewährt Prestige, ausser bei Unfällen, eine unbefristete Garantie auf den Sattelbaum. Der Sattelbaum ist durch lizenzierte Fachhändler verstellbar.
- Die Sättel sind in Rind-oder Kalbsleder erhältlich. Das Leder wird in Italien und Frankreich gegerbt aus Häuten von europäischen Rindern. Die natürliche Gerbung in Kombination mit dem hohen Fettanteil ergibt diese Geschmeidigkeit des Leders. Durch die Verwendung von nicht umweltschändlichen Farben aber auch der hohe Fettgehalt des Leders kann das Naturprodukt aufhellen. Auch Umwelteinflüsse wie starker Regen oder tagelange Sonnenbestrahlung schaden der Färbung. Dies bedeutet aber keine Komfortminderung des Sattels, sofern der Sattel gepflegt wird. Auf eventuelle Lederherstellungsfehler wird von Prestige zwei Jahre Garantie gewährt.
- In allen Preisen ist die Mehrwertsteuer von 8.1% enthalten.
- Vereinbarte Zahlungen sind ab Rechnungsdatum fällig.
- Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge in einem unerheblichen Umfang als berechtigt erweist.
- Verzugszinsen werden nach den banküblichen Konditionen ab Verzug berechnet. Sie betragen jedoch mindestens 3 % über dem Basiszinssatz der Kantonalbanken.
- Für jede Mahnung ist die Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von Fr. 25.00 zu verlangen.
- Die Verrechnung von Gegenforderungen ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen, und bei gegenseitiger Vereinbarung zulässig; der Rückbehalt allfälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig.
- Für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden mit Ausnahme von Körperschäden begrenzt die Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH die Haftung auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden. Für vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen haftet die Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH nicht.
- Die Ware bleibt grundsätzlich im Falle der Vereinbarung des Eigentumsüberganges an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen das Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma zur Rücknahme der Vorbehaltsware ausdrücklich berechtigt. Der Käufer verpflichtet sich zur Herausgabe der Ware.
- Erfüllungsort für die Zahlung sowie für die sonstigen Leistungen ist stets der Sitz der Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berg TG.
Berg/TG, 28. Februar 2024 / Ruedi Gerber Reit- und Fahrsportsattlerei GmbH
Ausführungen zu §2 – Punkt 4
Der geringe Rückkaufswert hat weniger mit dem Zustand des Sattels zu tun, sondern mehr mit der Schwierigkeit des Wiederverkaufs. Jeder Kunde erwartet verständlicherweise, dass der Sattel auf Reiter und Pferd passt. Sitzgrösse, Blattlänge, Kissenform und Höhe, Form des Blattes und die Pauschengrösse wie auch die Farbe müssen bei einem Wiederverkauf berücksichtigt werden. Das bedeutet ein erheblicher Aufwand (Lagerzeit, Terminierungen, Fahrten, Probereiten, Anpassung, Reinigung) bis der Sattel wieder verkauft ist.
Ausführungen zu §6 – Punkt 2
Leder, das die Farbe jahrelang behält, ist mit Deckfarbe gefärbt, ist wesentlich härter als Kalb-und Luxleder und hat eine schlechte Adhäsion. Kalbleder ist nicht so widerstandsfähig gegen Abrieb und bedarf besonderer Pflege.